… mein Kind verhindert (z.B. krank) ist und deshalb nicht in die Schule kann?

Sie können morgens in der Schule anrufen (Telefon: 51952; bitte auch auf AB sprechen!) und mitteilen, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann. Die Lehrkraft wird dann benachrichtigt. Sie können aber auch jederzeit ein zuverlässiges Geschwisterkind oder einen Mitschüler bitten, dass sie Ihr Kind in der Schule entschuldigen. Lassen Sie aber bitte auf alle Fälle die Schule wissen, wenn Ihr Kind am Unterricht nicht teilhaben kann. Sollte Ihr Kind nicht entschuldigt sein, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um uns nach Ihrem Kind zu erkundigen. Allerdings sollte dies die Ausnahme sein.

…mein Kind vom Unterricht beurlaubt werden soll?

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Ein Urlaubsbeginn vor oder nach den Ferien gehört auf keinen Fall dazu. Bitte erklären Sie in einem formlosen Schreiben kurz den Grund und die Dauer der gewünschten Beurlaubung bei der Schulleitung. Ist ein Erholungsaufenthalt während der Schulzeit erforderlich, so muss ein ärztliches Zeugnis über den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorgelegt werden. Aus diesem Zeugnis soll auch hervorgehen, weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) erfolgen kann.

…mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?

In dringenden Fällen (!!!) sind die Putzfrauen bzw der Hausmeister bis ca. 16.00 Uhr in der Schule anwesend. Die Klassenzimmer dürfen nachmittags nur mit Putzfrauen oder dem Hausmeister betreten werden.

…meinem Kind etwas verlorengegangen ist?

Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Hausmeister oder beim Klasslehrer. In der Regel bleibt in der Schule viel mehr liegen, als nachgefragt wird. Nicht selten sind Kleidungsstücke aber nur vertauscht worden oder Schulmaterial steckt in der Mappe des Banknachbarn.

… sich die Anschrift, die Staatsangehörigkeit, das Sorgerecht, der Familienstand usw. ändert?

An der Schule werden neben den Zeugnissen und den Versäumnissen nur die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung erhoben werden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, rufen Sie bitte im Büro an und geben die Änderungen durch. Eine Änderung beim Sorgerecht und der Staatsangehörigkeit muss der Schule mit den erforderlichen Nachweisen (Pass, Sorgerechtsbescheid, etc.) unbedingt mitgeteilt werden.

…ich ein Problem habe?

Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall zuerst an den Klassleiter Ihres Kindes. Oft lassen sich hier schon in einem offenen, vertrauensvollen Gespräch Probleme zu einer Lösung führen